KI-Leitlinien-Generator - fertige Richtlinie in unter 10 Minuten.
Eine interne KI-Nutzungsrichtlinie ist die niedrigste Stufe der EU-KI-VO-Compliance: nichts Hochrisiko-Spezifisches, aber gefordert von Art. 4 (KI-Kompetenz) und vorgesehen in jeder ernsthaften Datenschutz- und IT-Sicherheits-Architektur. Dieser Generator hilft dabei, eine ausgewogene Basis-Variante in unter 10 Minuten zu konfigurieren - mit elf strukturierten Paragraphen entlang gängiger Vorlagen.
Sie geben links Organisations-Daten, Zuständige, freigegebene Tools und die gewünschte Datenschutz-Strenge ein - rechts entsteht die Richtlinie live. Am Ende laden Sie sie als Markdown herunter, kopieren sie in die Zwischenablage oder drucken sie direkt als PDF. Keine Anmeldung, kein Tracking, kein Upload.
Konfigurieren Sie Ihre Richtlinie.
KI-Kompass · Compliance-Werkzeug
Richtlinie steht — verbindlich machen, Mitarbeitende nachweisbar schulen und das KI-Inventar dazu führen Sie im KI-Kompass.
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§1Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten der Organisation.
Die Richtlinie erstreckt sich ausdrücklich auch auf externe Mitarbeitende, Werkstudierende, Praktikant:innen und Auftragnehmende, die im Auftrag der Organisation tätig sind. Die Einbindung wird vertraglich abgesichert.
§2Zweck
Diese Richtlinie regelt den Einsatz von KI-gestützten Anwendungen ("KI-Tools") bei [Unternehmensname]. Ziel ist es, die mit dem KI-Einsatz verbundenen Chancen verantwortungsvoll zu nutzen und dabei datenschutzrechtliche, urheberrechtliche, haftungsrechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen zu wahren.
Die Richtlinie ergänzt bestehende Regelungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Geschäftsgeheimnissen. Bei Widersprüchen gehen strengere Vorgaben vor.
§3Zuständigkeiten
| Bereich | Zuständig |
|---|---|
| Tool-Freigabe und Bereitstellung | IT-Abteilung |
| Datenschutz und DSFA | Datenschutzbeauftragte/r |
| Rechtliche Fragen, Verträge | Externe Rechtsabteilung |
| Pflege und Aktualisierung dieser Richtlinie | Geschäftsführung |
Bei Unklarheiten zur Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf konkrete Einzelfälle wenden sich Beschäftigte zuerst an die in §3 genannten Verantwortlichen.
§4Freigegebene KI-Anwendungen
Zur Nutzung im Arbeitskontext sind ausschließlich folgende KI-Anwendungen freigegeben:
- Microsoft Copilot (M365 Business)
- ChatGPT Enterprise
Alle weiteren KI-Anwendungen - einschließlich öffentlich zugänglicher Versionen freigegebener Tools (z. B. ChatGPT-Free statt ChatGPT-Enterprise) - dürfen nicht eingesetzt werden, bevor sie durch die in §3 genannten Verantwortlichen geprüft und freigegeben wurden.
Beschäftigte, die einen Bedarf für ein zusätzliches Tool sehen, stellen einen formlosen Freigabe-Antrag (E-Mail an die IT-Verantwortlichen). Die Prüfung umfasst Anbietersitz, Datenschutz, Vertragslage und IT-Sicherheit.
§5Datenschutz beim KI-Einsatz
In KI-Anwendungen werden grundsätzlich KEINE personenbezogenen Daten eingegeben - weder von Mitarbeitenden, noch von Kund:innen, noch von Geschäftspartner:innen. Auch Daten, die mittelbar Rückschlüsse auf konkrete Personen erlauben (z. B. Stellenbeschreibung in Verbindung mit Standort), gelten als personenbezogen im Sinne dieser Richtlinie.
Die DSGVO und insbesondere die Vorgaben zur Rechtsgrundlage (Art. 6, ggf. Art. 9), Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c) sind beim Einsatz von KI-Anwendungen vollumfänglich einzuhalten.
Vor dem Einsatz neuer KI-Anwendungen prüft die zuständige Datenschutz-Funktion, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) erforderlich ist. Bei Anwendungen mit Hochrisiko-Charakter im Sinne der EU-KI-VO erfolgt zusätzlich eine Risikoklassifizierung nach Art. 6 / Anhang III KI-VO.
§6Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Vertrauliche oder geheimhaltungsbedürftige Informationen werden nicht in KI-Anwendungen eingegeben. Dazu gehören unter anderem: Strategieunterlagen, Finanzkennzahlen vor Veröffentlichung, Quellcode mit eingebetteten Geheimnissen, Vertragsentwürfe, M&A-Inhalte, Personaldaten, Mandantendaten in regulierten Berufen.
Bei Unsicherheit gilt: Wenn Sie eine Information nicht ohne Weiteres an eine externe E-Mail-Adresse senden würden, geben Sie sie auch nicht in eine KI-Anwendung ein.
§7Urheberrecht und Kennzeichnungspflicht
KI-generierte Inhalte begründen kein eigenes Urheberrecht der Beschäftigten und damit auch kein Nutzungsrecht der Organisation an den generierten Werken. Diese rechtliche Lage muss bei der Verwendung berücksichtigt werden, insbesondere bei Veröffentlichung oder Lizenzierung.
Wer Inhalte (Text, Bild, Code, Audio) wesentlich mit KI-Unterstützung erstellt hat, weist intern und - wo geboten - extern darauf hin (Redlichkeitsprinzip). Plagiat-, Lizenz- und Bildrechte sind eigenständig zu prüfen, bevor KI-Outputs nach außen verwendet werden.
§8Haftung und Prüfpflicht der Ausgaben
KI-Anwendungen können fehlerhafte, veraltete oder erfundene Inhalte liefern (Halluzinationen). Die inhaltliche Verantwortung für jede Ausgabe trägt die nutzende Person. Vor jeder Weiterverwendung ist eine sachliche Prüfung Pflicht.
In sensiblen Anwendungsfeldern (Personalauswahl, Bonitätsprüfung, gesundheitliche Bewertungen) achten Beschäftigte aktiv auf Diskriminierungsfreiheit. Auffälligkeiten werden an die in §3 genannten Verantwortlichen gemeldet.
§9IT-Sicherheit
- Anmelde- und Zugangsdaten zu KI-Anwendungen werden vertraulich behandelt und nicht geteilt.
- Mehr-Faktor-Authentifizierung ist - sofern verfügbar - verpflichtend.
- Systeme und Anwendungen werden zeitnah aktualisiert. Verfügbare Updates dürfen nicht dauerhaft ausgesetzt werden.
- Verdächtige Aktivitäten oder Sicherheitsvorfälle werden unverzüglich an die IT-Verantwortlichen und den DSB gemeldet.
§10Schulung und KI-Kompetenz
Gemäß Art. 4 EU-KI-VO stellen wir sicher, dass alle Beschäftigten, die KI-Anwendungen einsetzen, über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Form und Tiefe der Schulung richten sich nach Funktion und Verantwortlichkeit.
Die Teilnahme an verbindlichen Schulungen ist Pflicht und wird dokumentiert. Beschäftigte halten ihr Wissen eigenverantwortlich aktuell, insbesondere bei wesentlichen Änderungen an freigegebenen Tools.
§11Meldepflicht bei Vorfällen
Ungewöhnliche Vorfälle, datenschutzrelevante Auffälligkeiten oder Verdacht auf Sicherheitsverletzungen im Zusammenhang mit KI-Anwendungen werden unverzüglich gemeldet - per E-Mail an it@beispiel.de.
Bei datenschutzrechtlichen Vorfällen wird zusätzlich die zuständige Datenschutz-Funktion eingebunden. Bei meldepflichtigen Vorfällen nach Art. 33/34 DSGVO oder Art. 73 EU-KI-VO erfolgt die behördliche Meldung durch die in §3 genannten Verantwortlichen.
§12Inkrafttreten und Pflege
Diese Richtlinie tritt am 13.06.2026 in Kraft (Version 1.0). Sie wird von Geschäftsführung mindestens jährlich auf Aktualität geprüft und bei wesentlichen Änderungen der Rechtslage oder des Tool-Portfolios fortgeschrieben.
Die jeweils gültige Fassung wird allen Beschäftigten zugänglich gemacht. Wesentliche Änderungen werden aktiv kommuniziert.
Was diese Vorlage leistet - und was nicht.
Die elf Paragraphen orientieren sich an einer in der Praxis breit zitierten Gliederung von Sabine Sobola (LiiDU GmbH, März 2024) und an den Standard-Themen, die jede Datenschutz- und IT-Sicherheits-Beauftragten-Schulung in diesem Bereich abdeckt: Geltungsbereich, Zuständigkeiten, freigegebene Tools, Datenschutz, Vertraulichkeit, Urheberrecht, Haftung, IT-Sicherheit, Schulung nach Art. 4 KI-VO, Meldepflicht, Inkrafttreten.
Was diese Vorlage nicht leistet: eine rechtsanwaltliche Einzelfallprüfung Ihrer konkreten Risiken, ein vollständiges Datenschutzmanagement-System oder die Versionierung und revisionssichere Hinterlegung der Richtlinie inklusive Schulungsnachweisen. Vor Veröffentlichung sollten Sie die Vorlage mit DSB und Recht abstimmen und an Ihre Branche anpassen (z. B. berufsgeheimnisspflichtige Tätigkeiten, Betriebsverfassungs-Themen).
Wer Inkrafttreten, Zustimmungs-Workflow, Schulungsbestätigung und Audit-Trail strukturiert abbilden möchte, findet das Ende-zu-Ende im KI-Kompass. Den rechtlichen Hintergrund liefert unser EU-KI-VO-Leitfaden, den Datenschutz-Tiefblick der DSGVO-KI-Self-Check.
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